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Sind neun verschiedene Stufen für die Ausdifferenzierung von Behinderungen notwendig?

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Verfasser: Dolata, Ralf
Verfasserangabe: Ralf Dolata
Jahr: 2015
Soziale Sicherheit
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Der Grad der Behinderung (GdB) wird in kleinen Stufen, beginnend bei 20 und in 10er-Werten steigend bis 100 festgestellt. Das geschieht in einem aufwändigen und damit kostenintensiven Verwaltungsverfahren. Ist das eigentlich notwendig? Oder würde es ausreichen, wenn generell nur der Status "schwerbehinderte Mensch" festgestellt wird bzw. wenn es weiniger als neun Abstufungen für die Schwere der Behinderung geben würde? Diesen Fragen geht der folgende Beitrag auf den Grund. (Quelle: Soziale Sicherheit)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Dolata, Ralf
Verfasserangabe: Ralf Dolata
Jahr: 2015
Übergeordnetes Werk: Soziale Sicherheit
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Beschreibung: H. 2, S. 55 - 61 : graph. Darst., Tab.
Schlagwörter: Grad der Behinderung; Rehabilitation; Rehabilitationsberatung; Schwerbehindertenrecht
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