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Ersatzansprüche bei sozialwidrigem Verhalten im Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende

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Verfasser: Kellner, Martin
Verfasserangabe: Martin Kellner
Jahr: 2020
Neue Zeitschrift für Sozialrecht
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Existenzsichernde Leistungen werden grundsätzlich unabhängig davon gewährt, ob die Hilfebedürftigkeit unverschuldet ist oder nicht. Um aktuell bestehende Notlagen zu beseitigen und das verfassungsrechtliche Existenzminimum des Leistungsberechtigten sicherzustellen, sollen die Leistungen ungeachtet der Gründe für die Hilfebedürftigkeit alsbald erbracht werden. Es wird allerdings als sozialpolitisch schwer vermittelbar angesehen, wenn ein vorwerfbar verursachter oder aufrechterhaltener Bezug von Sozialleistungen ohne Konsequenzen bliebe. § 34 SGB II regelt daher für bestimmte Fälle der sozialwidrigen Herbeiführung des Leistungsbezugs einen Regressanspruch gegen den Verantwortlichen. In der jüngeren Zeit sind in allen Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit richtungweisende Entscheidungen zur Auslegung des § 34 SGB II ergangen. (Quelle: https://beck-online.beck.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Kellner, Martin
Verfasserangabe: Martin Kellner
Jahr: 2020
Übergeordnetes Werk: Neue Zeitschrift für Sozialrecht
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Beschreibung: H. 12, S. 455-459
Schlagwortketten:
D¿eutschland / Sozialgesetzbuch II / Arbeitslosengeld / Sozialwidrigkeit / Verstöße / Ersatzanspruch
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Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss