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Die problematische Stellung von rechtlichen Vertretern im SGB-II-Verfahren

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Verfasser: Garloff, Grégory
Verfasserangabe: Grégory Garloff
Jahr: 2016
Soziale Sicherheit
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Wer Bezieher von Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende als Bevollmächtigter gegenüber den Jobcentern vertritt, bittet im Rahmen seiner Vertretungsanzeige regelmäßig schriftlich darum, Adressat für künftigen Schriftverkehr zu sein. Während es im Allgemeinen verwaltungsrechtlichen Verfahren üblich ist, dieser Bitte auch nachzukommen, ergibt sich in der täglichen sozialrechtlichen Praxis indes ein anderes Bild: Häufig werden Schreiben vom Jobcenter am Bevollmächtigten vorbei direkt an den SGB-II-Bezieher (Mandanten) versandt. Problematisch wird dies immer dann, wenn es sich bei den direkt und oft ohne Kenntnis des Prozessbevollmächtigten übersandten Schreiben um rechtsmittelfähige Bescheide handelt. Es besteht dann die Gefahr der Fristversäumnis. Hier wird die Stellung von Bevollmächtigten in sozialrechtlichen und allgemeinverwaltungsrechtlichen Verfahren beleuchtet, es werden die Unterschiede aufgezeigt und Konsequenzen bei der Rechtsauslegung und –anwendung abgeleitet. Es zeigt sich: Mit der momentanen Rechtslage wird der gerade im Sozialrecht gesetzgeberisch gewollten, schützenswerten Position Prozessbevollmächtigter nicht hinreichend Geltung verschafft. (Quelle: www.bund-verlag.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Garloff, Grégory
Verfasserangabe: Grégory Garloff
Jahr: 2016
Übergeordnetes Werk: Soziale Sicherheit
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Beschreibung: H. 4, S. 162 - 165
Schlagwortketten:
Sozialgesetzbuch II / Bevollmächtigung / Widerspruchsbescheid
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