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Der Umgang mit unzulässig erhobenen Daten im arbeitsgerichtlichen Verfahren
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Verfasserangabe:
Alparslan Akkilic
Jahr:
2020
Mediengruppe:
Unselbst Lit in Zss
Der Arbeitnehmerdatenschutz und die Auswirkungen von unzulässig erhobenen Daten auf das arbeitsgerichtliche Verfahren sind in jüngster Vergangenheit aufgrund von zahlreichen Entscheidungen erneut in den Fokus der Aufmerksamkeit gerückt. Seit dem 25.5.2018 gelten die Vorschriften der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und des dementsprechend geänderten neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die EU-DSGVO gilt seit dem 25.8.2018 als unmittelbar geltendes Unionsrecht vorrangig vor dem nationalen Recht (s. etwa Tschöpe, ArbR-Hdb., 11. Aufll. 2019, Teil 6 F Rn. 1; Schaub/Linck, ArbR-Hdb., 18. Aufl. 2019, § 153 Rn. 1). Den EU-Mitgliedstaaten verbleibt künftig nur noch ein geringer Regelungsspielraum zur Spezifizierung der unionsrechtlichen Vorschriften. Da es bislang an einer spezifischen arbeitsrechtlichen Regelung fehlt, dienen die Datenschutzgesetze auch im Arbeitsverhältnis als Grundlage für den Schutz personenbezogener Daten. Die Frage, wie mit unzulässig erhobenen Daten im arbeitsgerichtlichen Verfahren umzugehen ist, ist dennoch weiterhin nicht ausreichend geklärt und seit Jahren sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene Gegenstand mehrerer Entscheidungen gewesen. (Quelle: www.beck-online.beck.de)
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Verfasserangabe:
Alparslan Akkilic
Jahr:
2020
Aufsätze:
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Beschreibung:
H. 10, S. 623 - 629
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