wird in neuem Tab geöffnet
Das Verfahren der Mitbestimmung
0 Bewertungen
Verfasserangabe:
Irma Vormbaum-Heinemann
Jahr:
2016
Mediengruppe:
Unselbst Lit in Zss
Beteiligung: Bei mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen ist der Personalrat in einem
1. Mitbestimmungspflichtige Maßnahmen dürfen nur umgesetzt werden, wenn der Personalrat ihnen vorher zugestimmt hat.
2. Er kann die beabsichtigte Maßnahme schriftlich, begründet und innerhalb der Äußerungsfrist ablehnen.
3. Besteht die Dienststellenleitung darauf, die Maßnahme trotzdem durchzuführen, muss das Stufen- und eventuell das Einigungsstellenverfahren folgen.
(Quelle: www.bund-verlag.de)
0 Bewertungen
0 Bewertungen
0 Bewertungen
0 Bewertungen
0 Bewertungen
Verfasserangabe:
Irma Vormbaum-Heinemann
Jahr:
2016
Aufsätze:
Zu diesem Aufsatz wechseln
opens in new tab
Diesen Link in neuem Tab öffnen
Mehr...
Suche nach dieser Systematik
Suche nach diesem Interessenskreis
Beschreibung:
H. 6, S. 21 - [26] : Abb., graph. Darst.
Schlagwortketten:
Suche nach dieser Beteiligten Person
Mediengruppe:
Unselbst Lit in Zss