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Das Verfahren der Mitbestimmung

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Verfasser: Vormbaum-Heinemann, Irma
Verfasserangabe: Irma Vormbaum-Heinemann
Jahr: 2016
Der Personalrat
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Beteiligung: Bei mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen ist der Personalrat in einem
1. Mitbestimmungspflichtige Maßnahmen dürfen nur umgesetzt werden, wenn der Personalrat ihnen vorher zugestimmt hat.
2. Er kann die beabsichtigte Maßnahme schriftlich, begründet und innerhalb der Äußerungsfrist ablehnen.
3. Besteht die Dienststellenleitung darauf, die Maßnahme trotzdem durchzuführen, muss das Stufen- und eventuell das Einigungsstellenverfahren folgen.
(Quelle: www.bund-verlag.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Vormbaum-Heinemann, Irma
Verfasserangabe: Irma Vormbaum-Heinemann
Jahr: 2016
Übergeordnetes Werk: Der Personalrat
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Beschreibung: H. 6, S. 21 - [26] : Abb., graph. Darst.
Schlagwortketten:
Personalrat / Mitbestimmungsrecht
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