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Synchronisierung von Beratung, Integration und Recht im SGB III und SGB II

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Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Obendorfer, Sabrina; Hochschule der Bundesagentur für Arbeit [Grad-Verleihende Institution]
Verfasserangabe: vorgelegt von: Sabrina Obendorfer ; Erstprüfer/in: Prof. Dr. Möntmann, Zweitprüfer/in: Frau Hofmeister
Jahr: 2012
Verlag: Mannheim, Hochschule der Bundesagentur für Arbeit
Mediengruppe: Bachelorarbeiten
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Inhalt

Es ist ein normaler Tag in der Arbeitsagentur M.
Herr Fabian M. ist Mitarbeiter der Eingangszone der Agentur für Arbeit. Montags und dienstags sitzt er am Empfang, der ersten Anlaufstelle für die Kunden. Die restlichen Tage der Woche arbeitet er in den Räumlichkeiten dahinter, in der Eingangszone, und bearbeitet Kundenanliegen. Nicht weit von ihm entfernt sitzt die Arbeitsvermittlerin Frau Martina S.
Ihr Tagesablauf ist klar durchstrukturiert: Vormittags sind drei Erstgespräche und zwei Folgegespräche terminiert, nachmittags nochmal zwei Erstgespräche und ein Folgegespräch. Außerdem muss sie Unterlagen bearbeiten, die postalisch eingehen, und Rückrufe auf Kundenanfragen beantworten, von denen sie durch das Servicecenter in Kenntnis gesetzt wird.
Während Martina S. eine möglichst schnelle Integration in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sicherstellen will, kümmert sich Herr Patrick P. eher um die finanzielle Absicherung während der Arbeitslosigkeit: Er arbeitet im Antragsservice und nimmt jeden Tag eine Vielzahl von Alg-Anträgen entgegen, berechnet die Höhe und die Dauer des Anspruchs und erstellt die entsprechenden Bescheide.
Aber nicht nur Patrick P., auch Sasha S. ist in Sachen Leistungen fit: Er sitzt im Bearbeitungsbüro der Agentur und kümmert sich um Änderung im Alg-Bezug, Überzahlungen, Anfragen der Kunden zu ihren Leistungen und vieles mehr.
 
In der Nähe der Arbeitsagentur M. ist eine der Dienststellen des Jobcenters M., wo jeden Tag eine Vielzahl von hilfebedürftigen Personen Anträge auf „Hartz IV“ stellen. Auch hier arbeiten eine Menge von Mitarbeitern daran, ihre Kunden so schnell wie möglich wieder am ersten Arbeitsmarkt zu integrieren.
 
Als Mitarbeiterin der Eingangszone gibt Frau Stefanie L. bspw. jeden Tag Anträge der Grundsicherung für Arbeitssuchende aus, vergibt Termine zur Antragsabgabe und bearbeitet Anliegen von Bestandskunden.
In einem angrenzenden Büro arbeitet Herr Andreas W. als Arbeitsvermittler. Er ist heute in der Präsenzvermittlung, gleich beim Eingangsbereich, und weiß noch nicht, wie viele Kunden er heute beraten wird. Hr. W. führt direkt nach der Antragsstellung am Empfang mit den Kunden Erstgespräche mit dem Ziel, diese möglichst umgehend in Arbeit zu vermitteln.
Aber auch wenn die Eingliederung in Arbeit an erster Stelle steht, muss auch die Existenz der Kunden gesichert werden. Darum kümmert sich Frau Marlen O. Sie kennt sich in der Menge von Unterlagen, die ihr von antragsstellenden Kunden jeden Tag gebracht werden, bestens aus. Das muss sie auch, denn es müssen eine Menge Voraussetzungen geklärt werden, bevor ihre Kunden das sog. „Hartz IV“ beziehen können. Marlen O. ist Leistungssachbearbeiterin und rechnet die Höhe des Alg II bzw. des Sozialgeldes aus 4.
 
Zwar ist allgemein bekannt, dass sich das Alg I vom Alg II in der Höhe der Zahlung unterscheidet. Bei der oben grob aufgezeichneten Aufbauorganisation der Agentur bzw. des Jobcenters findet sich allerdings auf dem ersten Blick kein weiterer Tatbestand, der die beiden Institutionen mit ihren Leistungen voneinander differenziert. Dabei beruht der Unterschied des Alg I und der Grundsicherung nicht alleine auf der Höhe der beiden Sozialleistungen; im Gesetz finden sich noch weitere wesentliche Abweichungen, die die zwei Leistungen jeweils auf eigene Art und Weise charakterisieren. Mit eben diesem Kontrast, aber auch mit den Gemeinsamkeiten zwischen dem SGB III und SGB II setzt sich die vorliegende Arbeit auseinander.
 
Um den Hintergrund der Gesetzeswerke zu verstehen, wird am Anfang der politische Kontext geklärt, aus dem heraus sich die jeweiligen Paradigmen der Regelwerke entwickelt haben.
 
Im Anschluss soll die grundlegende Frage geklärt werden, wer überhaupt anspruchsberechtigt nach dem SGB III und SGB II ist.
 
Im nächsten Schritt wird vertiefend die Arbeitsvermittlung behandelt, wo nach dem 4 PM (Vierphasenmodell - Hinweis durch die Bibliothek hinzugefügt) verfahren wird. Hier sollen die einzelnen gesetzmäßigen Verfahrensschritte von der Potenzialanalyse bis einschließlich der Eingliederungsvereinbarung nach § 37 Abs. 2 SGB III bzw. § 15 SGB II erläutert werden, an die sich eine Vermittlungsfachkraft im Laufe des Gesprächs hält.
 
Nicht zu vergessen sind in diesem Zusammenhang die vorgesehenen Leistungen der aktiven Arbeitsförderung. Da der Umgang mit Personen mit Migrationshintergrund in Zukunft an Bedeutung gewinnen wird, werden angesichts deren spezifischen Bedarfslage die Förderung durch Deutschkurse als auch die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach § 81 SGB III bzw. § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 und Abs. 2 S. 1 SGB II i.V.m. § 81 SGB III, insbesondere das Sonderprogramm IFlaS, näher angeführt werden.
 
[…]
 
 
Fußnote:
 
In der Einleitung verwendete Fußnote: (1-3 wurden an vorderer Stelle verwendet)
4: Das beschriebene Modell lehnt sich an das Münchner Jobcenter-Modell an, wie es 2012 vollends umgesetzt werden soll; s. hierzu auch die Reformbroschüre „Kompetent und Bürgernah“, 2011
 

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Details

Verfasserangabe: vorgelegt von: Sabrina Obendorfer ; Erstprüfer/in: Prof. Dr. Möntmann, Zweitprüfer/in: Frau Hofmeister
Jahr: 2012
Verlag: Mannheim, Hochschule der Bundesagentur für Arbeit
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Systematik: Suche nach dieser Systematik 06.08.04, 02.06.03, 02.06.04
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Beschreibung: 173 Bl.
Schlagwörter: Beratung; Hochschulschrift; Integration; Recht; Sozialgesetzbuch II; Sozialgesetzbuch III; Synchronisierung
Schlagwortketten:
Beratung / Sozialgesetzbuch II / Sozialgesetzbuch III / Vergleich
Bundesagentur für Arbeit / Arbeitsvermittlung
Bundesagentur für Arbeit / Sanktion / Sperrzeit
Beteiligte Personen: Suche nach dieser Beteiligten Person Möntmann, Volker [AkademischeR BetreuerIn]; Frau Hofmeister [AkademischeR BetreuerIn]
Sprache: Deutsch
Fußnote: Mannheim, Hochschule der Bundesagentur für Arbeit, Bachelor-Thesis, 2012, Erscheint auch als CD-ROM-Version
Mediengruppe: Bachelorarbeiten