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Partner in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 ff. SGB XII)

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Verfasser: Kirchhoff, Guido
Verfasserangabe: Guido Kirchhoff
Jahr: 2014
Die Sozialgerichtsbarkeit
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Die Höhe der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 ff. SGB XII) wird auch durch das Einkommen und Vermögen des Partners des Grundsicherungsberechtigten beeinflusst. Der Partner ist sogar verpflichtet, gegenüber Dritten bestehende Unterhaltsansprüche geltend zu machen. Hier stellt sich die Frage, ob dies auch gilt, wenn der Grundsicherungsberechtigte einen solchen Anspruch selbst nicht geltend machen müsste, weil dieser durch § 43 Abs. 3 SGB XII privilegiert wird.

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Kirchhoff, Guido
Verfasserangabe: Guido Kirchhoff
Jahr: 2014
Übergeordnetes Werk: Die Sozialgerichtsbarkeit
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Beschreibung: H. 2, S. 57 - 60
Schlagwortketten:
Grundsicherung / Partnerschaft / Anspruch
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