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Kein Arbeitsunfall auf dem Weg ins Home-Office

Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 30.10.202 - Az: B 2 U 19/18 R
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Jahr: 2020
Rechtsdienst der Lebenshilfe
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Die Beteiligten streiten um einen Anspruch auf Kostenerstattung für die Behandlung einer im Gerichtsverfahren beilgeladenen Frau i.H.v. rund 20.000 Euro. Die Klägerin, eine gesetzliche Krankenkasse (KK), macht gegenüber dem beklagten Unfallversicherungsträger eine Kostenerstattung geltend. Sie ist der Auffassung, die Behandlungskosten einer bei ihr versicherten Frau seien Folge eines Arbeitsunfalls, für den die beklagte zuständig sei. Die im Jahre 1969 geborene Frau ist Mutter einer 2008 geborenen Tochte. Sie ist bei der Deutschen Rentenversicherung beschäftigt und arbeitet im Rahmen von Teleworking zeitweise von zu Hause aus. Sturz auf dem Rückweg ins Homeoffice... (Quelle: Rechtsdienst der Lebenshilfe)

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Details

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Jahr: 2020
Übergeordnetes Werk: Rechtsdienst der Lebenshilfe
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Beschreibung: H. 4, S. 172 - 173
Schlagwortketten:
Homeoffice / Arbeitsweg / Unfall / Rechtssprechung
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