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Herausforderungen für das Arbeitsrecht - Deregulierung, Globalisierung, Digitalisierung

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Verfasser: Däubler, Wolfgang
Verfasserangabe: Wolfgang Däubler
Jahr: 2016
Arbeit und Recht
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Im Rückblick v. 30 Jahren kam es im dt. Arbeitsrecht sowohl zu einem Abbau v. Schutznormen, z. B. durch Einführung der sachgrundlosen Befristung oder Liberalisierung der Leiharbeit, als auch zu einem Aufbau v. Schutznormen, z. B. durch das AGG, die AGB-Kontrolle, das Recht auf Teilzeit oder die Einführung des Mindestlohns. Von diesem Aufbau und Abbau sind unterschiedliche Beschäftigtengruppen betroffen. Deregulierende Normen vergrößern den Kreis der prekär Beschäftigten, während vom Aufbau der Schutznormen eher nicht prekär Beschäftigte profitieren. Auf diese Weise verstärkt sich die Spaltung im Arbeitsrecht zwischen AN in gesicherten Positionen und solchen, die rechtlich oder faktisch nicht in der Lage sind, Rechte geltend zu machen.
 
Auf den mit fortschreitender Globalisierung verbundenen Konkurrenz- und Kostendruck reagierten dt. UN unterschiedlich, so etwa mit rationelleren Produktionsmethoden, Senkung der Lohnkosten durch Intensivierung der Arbeit oder Verlagerung lohnintensiver Bereiche ins Ausland. Das dt. Arbeitsrecht hatte diesen Entwicklungen wenig entgegenzusetzen. Eine gewisse Entlastung im Falle der Verlagerung von Betrieben brachte die BAG-Rspr. zum Tarifsozialplan. Folgen der Globalisierung für das Arbeitsrecht entstehen auch durch die Handelsabkommen CETA und TTIP, da zu befürchten ist, dass bereits das Risiko von Schadensersatzansprüchen den Gesetzgeber zur Zurückhaltung bei Regelungen etwa zum Outsourcing oder Beschränkung von Leiharbeit zwingen könnte.
 
Durch zunehmende Digitalisierung besteht die Gefahr einer Entgrenzung der Arbeit mit gravierenden Folgen für das Arbeitszeitrecht. Dem entgegenwirkende Maßnahmen müssen vor allem bei der Steuerung der Arbeitsmenge ansetzen. Dies kann etwa durch quantitative Besetzungsregeln in TV oder BV geschehen. Den AN vor übermäßiger Beanspruchung zu schützen, ist auch Aufgabe des Gesetzgebers, der z. B. BR durch Einführung zusätzlicher Mitbestimmungsrechte bei der Zuweisung von Aufgabenbereichen in ihren Handlungsmöglichkeiten stärken könnte. Regelungsbedarf besteht beim Phänomen des Crowdworking. Der AN-Begriff muss auf Fälle erweitert werden, in denen Weisungen schon im Vertrag selbst enthalten sind. Wer selbstständig arbeitet, muss wie in Frankreich oder Österreich in die Sozialversicherung einbezogen werden. (Quelle: www.bund-verlag.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Däubler, Wolfgang
Verfasserangabe: Wolfgang Däubler
Jahr: 2016
Übergeordnetes Werk: Arbeit und Recht
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Beschreibung: H. 8-9, S. 325 - 334
Schlagwortketten:
Arbeitsrecht / Entwicklung
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