Cover von Ab Juli gilt: Ausweitung der Midi-Job-Grenze auf 1.300 Euro wird in neuem Tab geöffnet

Ab Juli gilt: Ausweitung der Midi-Job-Grenze auf 1.300 Euro

werden Geringverdienende dadurch wirksam entlastet?
0 Bewertungen
Verfasser: Stöwhase, Sven
Verfasserangabe: Sven Stöwhase
Jahr: 2019
Soziale Sicherheit
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Derzeit müssen Beschäftigte mit so genannten Midi-Jobs in der »Gleitzone« zwischen 450,01 Euro und 850,00 Euro nur einen reduzierten Beitrag zur Sozialversicherung zahlen. Durch das RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilitätsgesetz gilt ab Juli 2019: Die bisherige »Gleitzone« wird in »Übergangsbereicht« umbenannt und ihr Anwendungsbereich auf Einkommen von bis zu 1.300 Euro ausgeweitet. Darüber hinaus entfallen die bisher durch die Beitragsentlastung entstehenden Nachteile auf die Höhe der späteren Rente. Der Gesetzgeber will durch die Neuregelung vor allem »Geringverdienerinnen und Geringverdiener bei den Sozialabgaben [...] entlasten«. Wie hoch ist diese Entlastung? Und: Haben die Betroffenen dadurch auch wirklich ein höheres Gesamteinkommen? Schließlich muss auch berücksichtigt werden, dass geringe Sozialbeiträge niedrigere aufstockende Grundsicherungsleistungen und höhere Steuern zur Folge haben können. (Quelle: Heft)

Bewertungen

0 Bewertungen
0 Bewertungen
0 Bewertungen
0 Bewertungen
0 Bewertungen

Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Stöwhase, Sven
Verfasserangabe: Sven Stöwhase
Jahr: 2019
Übergeordnetes Werk: Soziale Sicherheit
opens in new tab
Suche nach dieser Systematik
Suche nach diesem Interessenskreis
Beschreibung: H. 6, S. 248-255 : graph. Darst.
Schlagwörter: Geringfügige Entlohnung; Niedrigeinkommen; Niedriglohnarbeit; Niedriglohnbeschäftigung
Schlagwortketten:
Niedriglohnsektor / Midijob / Aufstockung / Neuregelung / Fallbeispiele
Suche nach dieser Beteiligten Person
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss