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Nationale Identität aus europarechtlicher Sicht
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Verfasserangabe:
Andreas Haratsch
Jahr:
2016
Mediengruppe:
Unselbst Lit in Zss
Die Europäische Union achtet die nationale identität Ihrer Mitgliedstaaaten. Zu dieser gehört die Verfassungsidentität. Geschützt sind prinzipielle verfassungsrechtliche Strukturentscheidungen. Ob es sich bei einer Verfassungsregelung um einen Teil der nationalen Identität handelt, ist anhand eines unionsrechtlichen Maßstabs zu bestimmen, wobei der Europäische Gerichtshof bei seiner Begriffsauslegung die Entscheidungen der nationalen höchsten Gerichte berücksichtigen sollte. Der unionsrechtliche Identitätsbegriff ist nicht deckungsgleich mit dem innerstaatlichen. Während das Bundesverfassungsgericht einen absoluten Identitätsschutz annimmt, geht der Europäische Gerichtshof von einem relativen Schutz aus. Doch auch auf Unionsebene muss einen absolut geschützten Kernbereich der Verfassungsidentität geben, der die nationalen Ausprägungen der Prinzipien der Freiheit, der Demokratie, der Gleichheit, der Rechtsstaatlichkeit, der Menschenrechtsbindung sowie der Solidarität umfasst. (Quelle: Europarecht)
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Andreas Haratsch
Jahr:
2016
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Beschreibung:
H. 2, S. 131 - 146
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