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Eingeschränkte Mitbestimmung in den Jobcentern?

zur Reichweite des § 50 Abs. 3 SGB II
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Verfasser: Nitsche, Detlev
Verfasserangabe: Detlev Nitsche
Jahr: 2014
Der Personalrat
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Die gemeinsamen Einrichtungen (Jobcenter) sind nach §50 Abs.3 SGB II verpflichtet, zur Erfüllung ihrer Aufgaben durch die Bundesagentur für Arbeit zentral verwaltete Verfahren der Informationstechnik zu nutzen. Gleichzeitig entfällt in diesen Fällen die Mitbestimmung der Jobcenter-Personalräte. Nun ist umstritten, ob bei jeglicher Einführung oder Änderung von EDV-gestützten Systemen, die die Bundesagentur zur Verfügung stellt, die Mitbestimmung ausgeschlossen ist. Das OVG Sachsen-Anhalt hat das jedenfalls für die elektronische Arbeitszeitserfassung verneint. Diese Entscheidung und deren Folgen für die Personalräte in den Jobcentern werden hier dargestellt.

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Nitsche, Detlev
Verfasserangabe: Detlev Nitsche
Jahr: 2014
Übergeordnetes Werk: Der Personalrat
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Beschreibung: H. 3, S. 115 - 117
Schlagwortketten:
Jobcenter / Mitbestimmungsrecht / Personalrat
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