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Schuldenfalle Hartz IV
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Verfasserangabe:
Martin Staiger
Jahr:
2009
Mediengruppe:
Unselbst Lit in Zss
2005 wurde die Schuldnerberatung als Eingliederungsleistung ins Sozialgesetzbuch II ("Hartz IV") hineingeschrieben. Diese im Grunde genommen vernünftige Maßnahme, die auf der Beobachtung basierte, dass Überschuldung ein großes Vermittlungshemmnis in Arbeit darstellt, wird jedoch durch Hartz IV wieder hintertrieben. Hartz IV selbst ist inzwischen zur Schuldenfalle geworden. Der Autor sieht vier Hauptaspekte: Erstens der deutlich zu geringe Regelsatz, zweitens die von vielen Hartz-IV-Behörden unter dem Verdikt der Kosteneinsparung oft zu niedrig festgesetzten "Mietobergrenzen", drittens die vielhunderttausendfachen Rechtsbrüche der Hartz-IV-Behörden, die auf Vorgaben zurückzuführen sind, die von einer erschreckenden Respektlosigkeit vor dem Gesetz und dem Rechtsstaat zeugen, und schließlich viertens die rechtspolitisch verheerende Vorgabe, dass ehemalige Hartz-IV-Empfänger, die Arbeit gefunden haben, einen Teil der Leistungen wieder zurückzahlen müssen. So erweist sich Hartz IV als das Gegenteil von Nachhaltigkeit und als ein Gesetz, das mehr Menschen in die Schuldenfalle hineintreibt, als durch die Beratung der Schuldnerberatungsstellen herausgeholt werden können.
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Verfasserangabe:
Martin Staiger
Jahr:
2009
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Beschreibung:
H. 6, S. 334-336
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