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Rechtsschutz bei Beurteilungen

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Verfasser: Wieland, Manuela
Verfasserangabe: Manuela Wieland
Jahr: 2017
Der Personalrat
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Änderungen: Sind Beamtinnen und Beamte mit einer Beurteilung nicht einverstanden, müssen sie diese nicht hinnehmen. Sie können auf unterschiedlichen Wegen Änderungen verlangen.
Darum geht es:
1. Sollten Beamtinnen und Beamte mit ihrer Beurteilung nicht einverstanden sein, können sie deren Änderung anstreben.
2. Neben außergerichtlichen Möglichkeiten kommt dabei sogar eine Klage in Betracht.
3. Für eine solche verwaltungsgerichtliche Klage besteht grundsätzlich ein Rechtsschutzinteresse. (Quelle: www.bund-verlag.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Wieland, Manuela
Verfasserangabe: Manuela Wieland
Jahr: 2017
Übergeordnetes Werk: Der Personalrat
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Beschreibung: H. 3, S. 17 - [20] : Abb.
Schlagwortketten:
Beamter / Dienstliche Beurteilung / Rechtsschutz
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