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Die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes und das Fragerecht der Arbeitgeber nach dem COVID-19-Status der Beschäftigten

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Verfasser: Sangs, André
Verfasserangabe: André Sangs
Jahr: 2021
NVwZ
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Der 19. Deutsche Bundestag hat in seiner letzten Sitzung vor der Bundestagswahl mit dem Aufbauhilfegesetz 2021 vom 10.9.2021 (AufbHG, BGBl. I 2021, 4147) ein Artikelgesetz auf den Weg gebracht, das abermals auch das Infektionsschutzgesetz ändert. Die Änderung befasst sich nicht nur mit möglichen, durch den Staat anzuordnenden infektionsschutzrechtlichen Schutzmaßnahmen nach §§ 28¿a I, 36 X IfSG, sondern enthält auch eine Vorschrift, die für Arbeitgeber ein Datenverarbeitungsrecht in Bezug auf den COVID-19-Impf- und Serostatus der Beschäftigten vorsieht (§ 36 III 1 IfSG). Der Beitrag setzt sich mit Fragen in diesem Zusammenhang auseinander. Für die Arbeitgeber steht das Problem im Mittelpunkt, wie das Risiko einer Ansteckung im betrieblichen Umfeld minimiert werden kann. Der entsprechende Status der Beschäftigten kann ebenfalls für Fragen der Entschädigung nach § 56 I IfSG eine Rolle spielen. Dabei berühren die Fragestellungen sowohl das Datenschutzrecht als auch das Infektionsschutzrecht. (Quelle: https://beck-online.beck.de/)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Sangs, André
Verfasserangabe: André Sangs
Jahr: 2021
Übergeordnetes Werk: NVwZ
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Beschreibung: H. 2021, S. 1481-1486
Schlagwörter: 2G-Status; 3G-Status
Schlagwortketten:
Arbeitnehmer / Impfstatus / Datenschutzrecht / Personenbezogene Daten
Infektionsschutzgesetz / Arbeitgeber / Rechtsgrundlagen / Unternehmen / Gesundheitsdaten / Arbeitnehmer
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