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Datenschutz, Mandatsgeheimnis und anwaltliche Kommunikationsfreiheit

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Verfasser: Rüpke, Giselher
Verfasserangabe: Giselher Rüpke
Jahr: 2008
Neue juristische Wochenschrift
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Datenschutz- und Anwaltsrecht haben, was die Regelung informationeller Rechtsbeziehungen anbelangt, Gemeinsames und Trennendes. Der Anwalt versteht sich zu Recht auch als "Datenschützer", nämlich zu Gunsten seines Mandanten, und er kann dafür auf seine Pflicht zur Wahrung des Berufsgeheimnisses verweisen. Andererseits sehen die "echten" Datenschützer ihre Aufgabe darin, für die Einhaltung der Normen des BDSG einzutreten.

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Rüpke, Giselher
Verfasserangabe: Giselher Rüpke
Jahr: 2008
Übergeordnetes Werk: Neue juristische Wochenschrift
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Beschreibung: Nr. 16, S. 1121 - 1125
Schlagwortketten:
Deutschland / Rechtsanwalt / Datenschutz
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