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Die Dreifachwirkung des Arbeitsschutzrechts gegen Risiken der Corona-Pandemie

Prävention, Unfallversicherung und Haftung
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Verfasser: Seiwerth, Stephan; Witschen, Stefan
Verfasserangabe: Stephan Seiwerth ; Stefan Witschen
Jahr: 2020
Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Der Beitrag untersucht den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz von Beschäftigten in Bezug auf SARS-CoV-2-Infektionen vor dem Hintergrund der Schutzpflichten des Arbeitgebers. Nach der Lehre der „Doppelwirkung des Arbeitsschutzrechts“ konkretisiert öffentlich-rechtlicher Arbeitsschutz zugleich arbeitsvertragliche Pflichten des Arbeitgebers. Dem Arbeitsschutzrecht kommt sogar „Dreifachwirkung“ zu, weil es auch einen normativen Maßstab für die Bestimmung unfallversicherter Risiken bereitstellt. Gesundheitsschäden, die das Arbeitsschutzrecht verhindern sollte, sind hiernach stets unfallversichert und eine zivilrechtliche Haftung des Arbeitgebers für Schutzpflichtverletzungen weitgehend ausgeschlossen. Das gilt auch bei SARS-CoV-2-Infektionen am Arbeitsplatz.
(Quelle: www.beck-online.beck.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Seiwerth, Stephan; Witschen, Stefan
Verfasserangabe: Stephan Seiwerth ; Stefan Witschen
Jahr: 2020
Übergeordnetes Werk: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
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Beschreibung: H. 13, S. [825] - 831
Schlagwörter: Arbeitsschutzrecht
Schlagwortketten:
Arbeitgeber / Schutzpflicht / Corona / Pandemie
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