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Vergangenheit verjährt nicht
über Wiedergutmachung
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Verfasserangabe:
Tobias Winstel
Jahr:
2013
Mediengruppe:
Unselbst Lit in Zss
Auch wenn es sich oft nicht so anfühlt, wir befinden uns im Zeitalter der Menschenrechte. Die Lernerfahrung des Zweiten Weltkriegs, die den Begriff des Verbrechens gegen die Menschlichkeit hervorgebracht hat, wurde zu dem zentralen Ereignis, das die Human-Rights-Idee und die Vorstellung von einer globalen Gerechtigkeit in den vergangenen sechs Jahrzehnten verbreitet hat. Von der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im Dezember 1948 durch die UN-Generalversammlung bis hin zur Gründung des Internationalen Strafgerichtshofs Ende der 1990er Jahre war die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts geprägt von einem spürbaren Drang, Moralität und Recht wiederherzustellen.[1]
Es besteht allerdings keinerlei Anlass, sich zurückzulehnen und zufrieden auf die graue Vorzeit zu blicken. Weder die Wunden der Vergangenheit noch die Verletzungen der Gegenwart sind geheilt. Ständig geschehen massenhafte Verbrechen irgendwo auf der Welt, bleiben Opfer und Täter zurück. Somit muss auch ständig über die Vergangenheit verhandelt werden. Verfolgt man das aktuelle Tagesgeschehen, so fallen zahlreiche sehr unterschiedliche Beispiele ins Auge. Einen gemeinsamen Fluchtpunkt haben die meisten dieser Diskussionen freilich: Ob afrikanische Staaten von den einstigen Kolonialmächten Entschädigung fordern, ob amerikanische indigene Gruppen wegen der Ausbeutung und Diskriminierung ihrer Vorfahren in den USA Sammelklagen anstrengen, ob Opfer kommunistischer Diktaturen Rehabilitation verlangen ? dass Geschichte nicht verjährt, diese Erkenntnis ist in nicht unerheblichem Maße auf die Erfahrungen mit der Wiedergutmachung für NS-Unrecht zurückzuführen. Sie ist eine weltweite Referenz geworden für Vergangenheit, die nicht vergeht und doch so gerne vergehen will.
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Verfasserangabe:
Tobias Winstel
Jahr:
2013
Aufsätze:
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Beschreibung:
H. 12, S. 69 - 79
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Unselbst Lit in Zss