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Nicht in eigener Sache

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Verfasser: Herget, Gunnar
Verfasserangabe: Gunnar Herget
Jahr: 2021
Der Personalrat
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Personalratsmitglieder dürfen in eigenen Angelegenheiten nicht mitberaten oder gar abstimmen. Die Regeln zur Befangenheit sind unbedingt zu beachten.
Darum geht es:
1. Personalratsmitglieder sind befangen, wenn sie unmittelbar und individuell durch eine Entscheidung des Personalrats betroffen sind.
2. Dann dürfen Personalratsmitglieder nicht an der Beratung und Beschlussfassung teilnehmen.
3. Nehmen sie trotzdem teil, ist der gefasste Beschluss des Personalrats unwirksam. (Quelle: Heft)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Herget, Gunnar
Verfasserangabe: Gunnar Herget
Jahr: 2021
Übergeordnetes Werk: Der Personalrat
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Beschreibung: H. 1, S. 14-16 : Ill.
Schlagwortketten:
Personalrat / Befangenheit
Personalrat / Beschlussverfahren
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