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Stellungnahme zur Akkreditierung der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit

- Staatlich anerkannte Fachhochschule für Arbeitsmarktmanagement (Mannheim) i. Gr.
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Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Wissenschaftsrat; Bundesagentur für Arbeit / Hochschule
Jahr: 2007
Verlag: [Köln], Wissenschaftsrat
Reihe: Drucksache / Wissenschaftsrat; 7706-07
Mediengruppe: Bücher
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Inhalt

Der Wissenschaftsrat hat auf der Basis seiner Empfehlungen zur institutionellen Akkreditierung privater Hochschulen einen Akkreditierungsausschuss eingesetzt, dessen Aufgabe die institutionelle Akkreditierung nichtstaatlicher Hochschulen ist. Dabei handelt es sich um ein Verfahren zur Qualitätssicherung, das klären soll, ob eine nichtstaatliche Hochschuleinrichtung in der Lage ist, Leistungen in Lehre und Forschung zu erbringen, die anerkannten wissenschaftlichen Maßstäben entsprechen. Vornehmliches Ziel der institutionellen Akkreditierung ist damit sowohl die Sicherung der wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit einer Hochschuleinrichtung einschließlich ihres eigenen Systems der Qualitätskontrolle als auch der Schutz der Studierenden sowie der privaten und öffentlichen Arbeitgeber als Abnehmer der Absolventen. Die Akkreditierung erfolgt befristet und kann auf Antrag verlängert werden. Die Bundesagentur für Arbeit hat mit Schreiben vom 24. März 2005 die Erteilung der staatlichen Anerkennung für die Hochschule der Bundesagentur für Arbeit - Fachhochschule für Arbeitsmarktmanagement (Mannheim) i.Gr., deren Trägerin sie ist, beim Land Baden-Württemberg beantragt. Laut Ministerratsbeschluss vom 30. April 2002 hat die Erteilung der staatlichen Anerkennung die institutionelle Akkreditierung durch den Wissenschaftsrat zur Voraussetzung. Mit Schreiben vom 19. August 2005 hat das Land Baden-Württemberg beim Wissenschaftsrat den Antrag auf Durchführung des Akkreditierungsverfahrens für das Konzept der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit gestellt. Vor der Aufnahme des Verfahrens war es erforderlich, im Akkreditierungsausschuss rechtliche Fragen zum Status der Hochschule, zur staatlichen Anerkennung durch das Land Baden-Württemberg und damit zusammenhängende aufsichtsrechtliche Fragen zu klären. Zudem war es für die Aufnahme des Verfahrens erforderlich zu überprüfen, ob sich das Aufgabengebiet des Akkreditierungsausschusses auch auf verwaltungsinterne Hochschulen erstrecken könne. Diese Prüfung ergab, dass der Charakter der Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit als verwaltungsinterne Hochschule insofern unerheblich ist, als sie vom Land als nicht-staatliche Hochschule anerkannt worden ist. Daher ist die Zuständigkeit des Akkreditierungsausschusses gegeben. Erst nach Klärung dieser Fragen wurde am 19. Mai 2006 das Verfahren zur Akkreditierung der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit durch den Wissenschaftsrat eröffnet und eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Um der Hochschule den Studienbetrieb ab September 2006 zu ermöglichen, hat das Land Baden-Württemberg aufgrund einer Ausnahmeregelung am 7. August 2006 nach der erfolgten Studiengangsakkreditierung die Fachhochschule mit den beiden Studiengängen Arbeitsmarktmanagement und Beschäftigungsorientierte Beratung und Fallmanagement (jeweils mit dem Abschlussgrad: Bachelor of Arts - B.A.) befristet bis zum 31. Juli 2007 staatlich anerkannt. Das Land wird auf Grundlage der Stellungnahme des Wissenschaftsrates zur institutionellen Akkreditierung der Hochschule der BA über eine Verlängerung oder unbefristete Erteilung der staatlichen Anerkennung der Hochschule entscheiden. Im Anerkennungsbescheid ist festgelegt, dass Auflagen des Wissenschaftsrates aus diesem Akkreditierungsverfahren umzusetzen sind. Die Arbeitsgruppe des Akkreditierungsausschusses des Wissenschaftsrates hat die Hochschule der Bundesagentur für Arbeit am 7. und 8. September 2006 in Mannheim sowie am 23. Oktober 2006 mit einer Unterarbeitsgruppe in Schwerin besucht und in einer weiteren Sitzung am 3. November 2006 den vorliegenden Bewertungsbericht vorbereitet. In dem Akkreditierungsverfahren wirkten auch Sachverständige mit, die nicht Mitglieder des Wissenschaftsrates sind. Ihnen ist er zu besonderem Dank verpflichtet. Am 7. Dezember 2006 hat der Akkreditierungsausschuss auf Grundlage des Bewertungsberichts die Stellungnahme zur Akkreditierung der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit gebilligt. Der Wissenschaftsrat hat die Stellungnahme am 26. Januar 2007 verabschiedet.

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Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Wissenschaftsrat; Bundesagentur für Arbeit / Hochschule
Jahr: 2007
Verlag: [Köln], Wissenschaftsrat
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Systematik: Suche nach dieser Systematik 06.05.05, 01.12.00
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Beschreibung: 84 S.
Reihe: Drucksache / Wissenschaftsrat; 7706-07
Schlagwortketten:
Bundesagentur für Arbeit / Hochschule / Akkreditierung / Wissenschaftsrat / Stellungnahme
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Mediengruppe: Bücher