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Die Reichweite der Nahtlosigkeitsregelung gem. § 125 SGB III

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Verfasser: Klöcker, Irene
Verfasserangabe: Irene Klöcker
Jahr: 2005
Neue Zeitschrift für Sozialrecht
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

In der Praxis kommt es nicht selten vor, dass die Arbeitsagentur (Aa) und der Rentenversicherungsträger (RVT) die Leistungsfähigkeit eines nicht nur vorübergehend leistungsgeminderten Arbeitslosen unterschiedlich beurteilen. Es handelt sich dabei vor allem um die Fälle, in denen der Arbeitslose bereits eine Rente wegen Erwerbsminderung beantragt hat. Stellt der RVT daraufhin keine Erwerbsminderung fest und verneint gleichzeitig die Aa die Verfügbarkeit, besteht die Gefahr einer kompletten Leistungsablehnung. Dieses Ergebnis versucht die sog. Nahtlosigkeitsregelung i. S. v. § 125 SGB III zu vermeiden. Deren Voraussetzungen und Rechtsfolgen werden im Folgenden behandelt. Dabei wird insbesondere die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 9.9.1999 zur Frage der Dauer der Anwendbarkeit des § 125 SGB III dargestellt, die von den Aa nach wie vor häufig ignoriert wird.

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Klöcker, Irene
Verfasserangabe: Irene Klöcker
Jahr: 2005
Übergeordnetes Werk: Neue Zeitschrift für Sozialrecht
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Beschreibung: H. 4, S. 181-187
Schlagwortketten:
Sozialgesetzbuch III / Praktische Umsetzung / Fallbearbeitung
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