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Insolvenzrechtliche Einordnung von Entgeldforderungen
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Verfasserangabe:
Bertram Zwanziger
Jahr:
2013
Mediengruppe:
Unselbst Lit in Zss
Für die insolvenzrechtliche Einordnung von Ansprüchen auf Arbeitsentgelt als Insolvenzforderung oder als Masseforderung kommt es darauf an, in welchem Zeitraum die entsprechende Arbeitsleistung erbracht wurde. Ggf. ist zeitanteilig zuzuordnen. Verfolgt der AG mit einer Jahressonderzahlung nicht den Zweck eine unmittelbare Vergütung für die Arbeit zu gewähren, sondern andere Zwecke, etwa indem er vergangene oder künftige Betriebszugehörigkeit entlohnen oder einen Beitrag zu den Weihnachtsaufwendungen des AN leisten will, kommt es auf den maßgeblichen Stichtag an. Bei der Abgrenzung zwischen Altmasseverbindlichkeiten und Neumasseverbindlichkeiten ist erheblich, wann ? ohne Berücksichtigung des KSchG ? eine Kündigung ausgesprochen wurde sowie darauf, ob der Verwalter die Arbeitsleistung in Anspruch genommen hat. Bei der Zuordnung zum Insolvenzgeldzeitraum gelten dieselben Grundsätze wie bei der Abgrenzung von Insolvenzforderungen und Masseverbindlichkeiten; für Arbeitszeitkonten iSd. Sozialversicherungsrechts gelten jedoch Sonderregelungen.
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Verfasserangabe:
Bertram Zwanziger
Jahr:
2013
Aufsätze:
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Beschreibung:
H. 5, S. 199-202
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