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Massenentlassungen in Konzernsachverhalten - Die Hürden des Konsultationsverfahrens

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Verfasser: Jares, Patricia; Fuchs, Felix
Verfasserangabe: Patricia Jares ; Felix Fuchs
Jahr: 2020
Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Bei einer Massenentlassung ist der Arbeitgeber neben der Betriebsratsbeteiligung nach § BETRVG § 111 BetrVG verpflichtet, ein Konsultationsverfahren durchzuführen (§ KSCHG § 17 KSCHG § 17 Absatz II KSchG). Hierbei können sich in Konzernsachverhalten besondere Fragestellungen ergeben. Nicht zuletzt die aktuelle Entscheidung des EuGH vom 7.8.2018 (EUGH Aktenzeichen C6117 C-61/17, EUGH Aktenzeichen C-62/17 und EUGH Aktenzeichen C-72/17, ECLI:EU:C:2018:653 = NZA 2018, NZA Jahr 2018 Seite 1051) bietet Anlass, sich mit dieser Thematik zu beschäftigen, zumal der EuGH nur die erste der vom LAG Berlin-Brandenburg vorgelegten Fragen beantwortete und somit die weiteren praxisrelevanten Fragestellungen ungeklärt blieben. Darüber hinaus ergingen anlässlich der Air Berlin-Insolvenz 2019 und 2020 zahlreiche Entscheidungen im Zusammenhang mit Anzeige und Konsultation im Massenentlassungsverfahren. So erklärte der 6. Senat des BAG am BAG 13.2.2020 in acht gleichgelagerten Verfahren im Wege unionsrechtskonformer Auslegung des Betriebsbegriffs die Kündigung des Cockpit-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter Massenentlassungsanzeige für unwirksam (BAG, NZA 2020, NZA Jahr 2020 Seite 1006). Unter den Entscheidungen sticht zudem besonders eine Entscheidung der 21. Kammer des LAG Berlin-Brandenburg vom 11.7.2019 (LAGBERLINBRANDENBURG Aktenzeichen 21SA210018 21 Sa 2100/18, NZA-RR 2019, NZA-RR Jahr 2019 Seite 640) hervor, durch die unlängst Bewegung in die bislang umstrittene, aber zwischenzeitlich höchstrichterlich geklärte Frage kam, ob neben dem Betriebsrat auch die Schwerbehindertenvertretung im Konsultationsverfahren beteiligt werden muss. Dieser Beitrag soll daher systematisch unter Berücksichtigung von Besonderheiten in Konzernsachverhalten aufzeigen, was bei Durchführung des Konsultationsverfahrens zu beachten ist. (Quelle: www.beck-online.beck.de)

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Verfasserangabe: Patricia Jares ; Felix Fuchs
Jahr: 2020
Übergeordnetes Werk: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
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Beschreibung: H. 16, S. 1071 - 1079
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