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Zur Entwicklung des Arbeitsrechts in Deutschland und Europa

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Verfasser: Wißmann, Hellmut
Verfasserangabe: Hellmut Wißmann
Jahr: 2014
Arbeit und Recht
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Der frühere BAG-Präsident beschreibt Grundzüge und Megatrends der arbeitsrechtlichen Entwicklung in Deutschland und Europa im Spiegel von 60 Jahren AuR. Anfängliches Misstrauen der Gewerkschaften gegenüber dem Arbeitsrecht ist vergangen. Staatliches Arbeitsrecht ist zur Gewährleistung von Schutzstandards unverzichtbar. Kollektives Arbeitsrecht musste sich seinen Platz in der Rechtsordnung sichern. Zu den Aufräumarbeiten gehörte die Überwindung der nationalsozialistischen Ideologie der Gemeinschaft aus Betriebsführer und Gefolgschaft, des personenrechtliches Gemeinschaftsverhältnisses mit Treuepflicht des AN und Fürsorgepflicht des AG. Dauerthemen waren u. a. Erhaltung und Ressortierung der eigenständigen Arbeitsgerichtsbarkeit, Gesetzgebung, Mitbestimmung, Europa. Europa-Optimismus weicht Skepsis. EU-Recht greift in bisher sichere Arbeitnehmerrechte ein, wo Marktfreiheiten berührt sind. Gesetze zum Abbau des Bestandsschutzes des Arbeitsverhältnisses wurden arbeitsmarktpolitisch legitimiert. Systematisch tiefer greifen Vorschriften, die ein Unterschreiten gesetzlicher Schutzstandards durch TV erlauben. Der TV wird zu Ungunsten der AN mobilisiert. Dieser teilweise Funktionswandel führte zu einer Scheinblüte von Verbänden, die als »Christliche« Gewerkschaften auftraten und etwa in der Leiharbeit »Tarifverträge« schlossen, in denen gesetzlicher Mindestschutz abbedungen wurde. Die in diesem Zusammenhang aufgetretene CGZP ist weder Gewerkschaft noch tariffähige Spitzenorganisation. Ihre TV sind unwirksam, die Leiharbeitnehmer haben Anspruch auf equal pay, Gerichte räumen Scherben auf. Aktuelle Baustellen sind der gesetzliche Mindestlohn sowie die Eindämmung von Leiharbeit und Werkverträgen. Nach wie vor sind eur. Elemente im Arbeitsrecht zu verarbeiten. Weitere EU-Vorgaben erscheinen nicht geboten, zumal der Kompass unsicher ist. Für Vereinbarungslösungen im Mitbestimmungsrecht braucht die Arbeitnehmerseite Druckmittel, etwa in Form gesetzlicher Auffangregelungen, die eingreifen, wenn eine Vereinbarung nicht zustande kommt. Für die Kodifikation eines Arbeitsvertragsgesetzes fehlt der politische Schub.
 

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Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Wißmann, Hellmut
Verfasserangabe: Hellmut Wißmann
Jahr: 2014
Übergeordnetes Werk: Arbeit und Recht
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Beschreibung: H. 2, S. 46 - 51
Schlagwortketten:
Deutschland / Arbeitsrecht
Europa / Arbeitsrecht
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