wird in neuem Tab geöffnet
Mindesturlaub - aber sicher
0 Bewertungen
Verfasserangabe:
Peter Klenter
Jahr:
2016
Mediengruppe:
Unselbst Lit in Zss
Verzicht: Nicht selten lassen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihren Urlaub verfallen. Ist der Mindesturlaub Element des Arbeits-und Gesundheitsschutzes, darf der Arbeitgeber das nicht zulassen.
Darum geht es:
1. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Das ist nicht umstritten.
2. Umstritten ist allerdings, ob der Arbeitgeber verantwortlich dafür ist, dass der Urlaub auch genommen wird.
3. Diese Verantwortung trägt der Arbeitgeber dann, wenn der Mindesturlaub der Erholung dient und insofern Teil des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist.
(Quelle: www.bund-verlag.de)
0 Bewertungen
0 Bewertungen
0 Bewertungen
0 Bewertungen
0 Bewertungen
Verfasserangabe:
Peter Klenter
Jahr:
2016
Aufsätze:
Zu diesem Aufsatz wechseln
opens in new tab
Diesen Link in neuem Tab öffnen
Mehr...
Suche nach dieser Systematik
Suche nach diesem Interessenskreis
Beschreibung:
H. 10, S. 40 - 43 : Abb.
Suche nach dieser Beteiligten Person
Mediengruppe:
Unselbst Lit in Zss