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Mindesturlaub - aber sicher

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Verfasser: Klenter, Peter
Verfasserangabe: Peter Klenter
Jahr: 2016
Der Personalrat
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Verzicht: Nicht selten lassen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihren Urlaub verfallen. Ist der Mindesturlaub Element des Arbeits-und Gesundheitsschutzes, darf der Arbeitgeber das nicht zulassen.
Darum geht es:
1. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Das ist nicht umstritten.
2. Umstritten ist allerdings, ob der Arbeitgeber verantwortlich dafür ist, dass der Urlaub auch genommen wird.
3. Diese Verantwortung trägt der Arbeitgeber dann, wenn der Mindesturlaub der Erholung dient und insofern Teil des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist.
(Quelle: www.bund-verlag.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Klenter, Peter
Verfasserangabe: Peter Klenter
Jahr: 2016
Übergeordnetes Werk: Der Personalrat
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Beschreibung: H. 10, S. 40 - 43 : Abb.
Schlagwörter: Erholungsurlaub; Urlaubsrecht
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