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Das E-Government-Gesetz

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Verfasser: Ramsauer, Ulrich ; Frische, Tobias
Verfasserangabe: Ulrich Ramsauer ; Tobias Frische
Jahr: 2013
NVwZ
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Kurz vor dem Ende der Legislaturperiode hat das Gesetz zur Förderung der elektr. Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (Gesetz v. 25.07.2013, BGBI I, 2749) die parlamentarischen Hürden doch noch genommen und den Weg in das Bundesgesetzblatt gefunden. Zentraler Inhalt dieses Artikelgesetzes ist das E-Government-Gesetz in Art.1, das mit seiner vollständigen Bezeichnung "Gesetz zur Förderung der elektr. Verwaltung (E-Government-Gesetz - EGovG)" heißt. Ziel dieses Gesetzes ist es, der weiteren Elektronifizierung der Verwaltung Impulse zu geben, aber auch Rahmen zu setzen. Der folgende Beitrag stellt die Regelungen des Gesetzes vor und beschreibt die organisations- und verfahrensrechtliche Zusammenhänge.

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Ramsauer, Ulrich ; Frische, Tobias
Verfasserangabe: Ulrich Ramsauer ; Tobias Frische
Jahr: 2013
Übergeordnetes Werk: NVwZ
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Beschreibung: H. 23, S. 1505 - 1514
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