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Das Betriebsrentenstärkungsgesetz - ein Überblick

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Verfasser: Zülch, Jan
Verfasserangabe: Jan Zülch
Jahr: 2017
Arbeitsrecht aktuell
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Nachdem zuletzt vermehrt Zweifel aufkamen, ob das Betriebsrentenstärkungsgesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird, hat der Bundestag dem Gesetzesentwurf am 1.6.2017 nun zugestimmt. Nach der sicher erwarteten Zustimmung des Bundesrates in seiner nächsten Plenarsitzung am 7.7.2017 und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wird das Gesetz zum 1.1.2018 in Kraft treten. Mit der Gesetzesreform, welche die wohl weitreichendste seit Inkrafttreten des Betriebsrentengesetzes 1974 ist, soll der Verbreitungsgrad der betrieblichen Altersversorgung insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen sowie bei Geringverdienern erhöht werden. Im Zentrum des Gesetzes steht das Sozialpartnermodell, nach welchem auf tariflicher Grundlage reine Beitragszusagen und Optionssysteme eingeführt werden können. Darüber hinaus beinhaltet das Gesetz zahlreiche steuerrechtliche Änderungen wie etwa die Erhöhung des steuerfreien Betrages nach § 3 Nr. 63 EStG von 4¿% auf 8¿% der für die alten Bundesländer geltenden Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (im Folgenden BBG) und die Einführung des Anspruchs auf einen Förderbetrag bei arbeitgeberfinanzierter Versorgung zugunsten von Arbeitnehmern mit niedrigem Einkommen. Zudem sieht das Gesetz unter bestimmten Voraussetzungen einen Arbeitgeberpflichtzuschuss zur Entgeltumwandlung vor. Die Anrechnung der Betriebsrente auf die staatliche Grundsicherung wird außerdem eingeschränkt.
(Quelle: www.beck-online.beck.de)

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Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Zülch, Jan
Verfasserangabe: Jan Zülch
Jahr: 2017
Übergeordnetes Werk: Arbeitsrecht aktuell
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Beschreibung: H. 12-13, S. 290 - 293
Schlagwörter: Betriebsrentengesetz; Betriebsrentenstärkungsgesetz
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