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Was sich 2019 bei der Alterssicherung ändert(e)

Altersgrenzen, Haltelinien, Mütterrente, Betriebsrente, Besteuerung
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Verfasser: Winkel, Rolf
Verfasserangabe: Rolf Winkel
Jahr: 2019
Soziale Sicherheit
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Die Bundesregierung hat im letzten Jahr an vielen Stellschrauben zur Alterssicherung gedreht. Etliche Neuerungen traten nun zum Jahreswechsel in Kraft: Das so genannte Rentenpaket bringt (weitere) Verbesserungen bei den Erwerbsminderungs- und Mütterrenten. Es gibt nun Haltelinien beim Rentenniveau und Rentenbeitrag. Außerdem ist jetzt eine Beteiligung des Arbeitgebers an einer betrieblichen Altersvorsorge per Entgeltumwandlung Pflicht. Darüber hinaus geht die Ost-West-Rentenangleichung weiter und auch die Altersgrenzen bei den verschiedenen gesetzlichen Rentenarten steigen weiter an. (Quelle: Heft)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Winkel, Rolf
Verfasserangabe: Rolf Winkel
Jahr: 2019
Übergeordnetes Werk: Soziale Sicherheit
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Beschreibung: H. 1, S. 21-25 : Tab.
Schlagwörter: Betriebsrente; Erwerbsminderungsrente; Rente ab 67; Rentenangleich
Schlagwortketten:
Alterssicherung / Änderung
Rente / Ost-/West-Angleichung
Adoptiveltern / Mütterrente
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