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Psychische Erkrankungen und Berufskrankheiten

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Verfasser: Molkentin, Thomas
Verfasserangabe: Thomas Molkentin
Jahr: 2019
Die Sozialgerichtsbarkeit
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

In der gesetzlichen Unfallversicherung werden psychische Erkrankungen bislang offenbar lediglich im Zusammenhang mit Arbeitsunfällen anerkannt. Eine Listen-Berufskrankheit existiert nicht. Der einzige bekannte Versuch, eine psychische Erkrankung wie eine Berufskrankheit anzuerkennen, war erfolglos. Damit gelangen derzeit sog. kumulative Traumata nicht zur Anerkennung als oder wie eine Berufskrankheit. Solchen Zustand zu überwinden, soll dieser Beitrag dienen. (Quelle: www.diesozialgerichtsbarkeit.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Molkentin, Thomas
Verfasserangabe: Thomas Molkentin
Jahr: 2019
Übergeordnetes Werk: Die Sozialgerichtsbarkeit
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Beschreibung: H. 4, S. 200 - 205
Schlagwörter: Berufskrankheit
Schlagwortketten:
Gesetzliche Unfallversicherung / Psychische Krankheit
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