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Ein-Personen-GmbH

Leistung der Stammeinlage-Sicherheit für ausstehende Einlagen-Schriftliche Dokumentation der Beschlüsse
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Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Ossola-Haring, Prof. Dr. Claudia
Verfasserangabe: Ossola-Haring, Prof. Dr. Claudia
Medienkennzeichen: PAKETKAUF
Jahr: 2015
Verlag: Nürnberg, Datev e.G.
Reihe: Kompaktwissen für GmbH-Berater
Mediengruppe: E-Book
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Inhalt

Die Ein-Personen-GmbH ist eine "ganz gewöhnliche" GmbH, die nur eine einzige Person - gleichgültig, ob eine natürliche oder eine juristische - als Gesellschafter hat. In praktisch allen Fällen ist der (natürliche) Gesellschafter auch gleichzeitig der Geschäftsführer. "Eigentlich", so denken viele Ihrer Mandanten, ist eine Ein-Personen-GmbH praktisch nichts anderes als ein Einzelunternehmen, bei dem ja auch nur eine Person, der Unternehmer "bestimmt, wo es lang geht". Im Kern ist das sogar richtig - aber es müssen deutliche Abstriche an Form und Formalien gemacht werden. Denn eine Ein-Personen-GmbH ist halt nun mal zuallervorderst eine GmbH, mit allen rechtlichen Regelungen, die die GmbH selbst, aber auch das Verhältnis von ihr zu ihrem Gesellschafter betreffen. Auch die steuerlichen Besonderheiten einer GmbH werden nicht nur deshalb anders, weil eine GmbH nur einen einzigen Gesellschafter-Geschäftsführer hat. Das gleiche gilt für die sozialversicherungsrechtliche Seite. Wer von Ihren Mandanten also eine Ein-Personen-GmbH gründen will oder - beispielsweise zur Vorbereitung einer Unternehmensnachfolge - sein bisheriges Einzelunternehmen in eine Ein-Personen-GmbH umwandeln möchte, der muss sich darüber im Klaren sein, dass "sein Vermögen" danach nicht mehr ihm, sondern der GmbH gehört. Das ist der Preis für die Enthaftung der Privatperson. Er muss aber auch wissen, dass er als Geschäftsführer Fehler machen kann, die ihn genau wieder dahin bringen werden, wo er nicht mehr sein wollte: in die Haftung mit dem Privatvermögen. Es gibt hier genügend Fallen, in die gerade die "Anpackenden" unter Ihren Mandanten, die die Schreibarbeit so gar nicht mögen, hineinfallen können: Angefangen von der Form der Verträge, die der Gesellschafter für die GmbH mit sich als Geschäftsführer oder der Ge-schäftsführer für die GmbH mit sich als Gesellschafter abschließen darf und kann, bis hin zum Protokollierungszwang der Gesellschafterentschlüsse.

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Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Ossola-Haring, Prof. Dr. Claudia
Verfasserangabe: Ossola-Haring, Prof. Dr. Claudia
Medienkennzeichen: PAKETKAUF
Jahr: 2015
Verlag: Nürnberg, Datev e.G.
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Beschreibung: 1. Auflage, 75 S.
Reihe: Kompaktwissen für GmbH-Berater
Beteiligte Personen: Suche nach dieser Beteiligten Person DATEV eG
Mediengruppe: E-Book