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Chancengleichheit im öffentlichen Dienst

Weiterentwicklung der Frauenförderung am Beispiel des Chancengleichheitsgesetzes für Baden-Württemberg
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Verfasser: Braun, Stefan
Verfasserangabe: Stefan Braun
Jahr: 2006
Recht im Amt
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Am 22. Oktober 2005 ist das Chancengleichheitsgesetz für Baden-Württemberg in Kraft getreten. Dieses Gesetz hat das Frauenfördergesetz (FG) abgelöst. Im Mittelpunkt der Novellierung des Landesgleichberechtigungsgesetzes bzw. Frauenfördergesetzes für Baden-Württemberg stehen die Deregulierung des Verfahrens zur Bestellung der Beauftragten für Chancengleichheit (bisher Frauenvertreterin), die Vereinfachung der Erstellung und Fortschreibung der Chancengleichheitspläne (bisher Frauenförderpläne), die Implementierung von Chancengleichheit als ein von allen Beschäftigten der Landesverwaltung zu beachtendes Leitprinzip, die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Stärkung der Rechte der Beauftragten für Chancengleichheit.

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Braun, Stefan
Verfasserangabe: Stefan Braun
Jahr: 2006
Übergeordnetes Werk: Recht im Amt
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Beschreibung: Nr. 1, S. 21 - 28
Schlagwörter: Frau
Schlagwortketten:
Chancengleichheitsgesetz <Baden-Württemberg> / Öffentlicher Dienst
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