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Virtuelle Beschlussfassungen für Interessenvertretungen befristet bis Ende 2020 möglich

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Verfasser: Hayen, Ralf-Peter
Verfasserangabe: Ralf-Peter Hayen
Arbeit und Recht
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Am 8.4.2020 hat das Kabinett verschiedene Änderungsvorschriften beschlossen: für PR auf Grundlage einer VO sowie im BPersVG, als Sonderregelungen für BR im BetrVG und für andere nat. und eur. Interessenvertretungen im SprAuG, EBRG, SEBG und SCEBG. Sie wurden allesamt begründet mit dem Erhalt der Handlungs- und Beschlussfähigkeit insbes. der Interessenvertretungen (erschwerte Beschlussfassung in Präsenzsitzungen) bzw. zur Vermeidung von Infektionsrisiken durch die Zusammenkunft vieler Beschäftigter (etwa in Betriebsversammlungen) unter den massiven Einschränkungen infolger der Corona-Pandemie. (Quelle: Arbeit und Recht)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Hayen, Ralf-Peter
Verfasserangabe: Ralf-Peter Hayen
Übergeordnetes Werk: Arbeit und Recht
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Beschreibung: H. 6, S. 249 - 253
Schlagwortketten:
Personalrat / Virtuelle Beschlussfassung
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