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Arbeitszeiterfassung ist Pflicht - so das BAG

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Verfasser: Baunack, Sebastian
Verfasserangabe: Sebastian Baunack
Jahr: 2022
Der Personalrat
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, die gesamte Arbeitszeit der Beschäftigten zu erfassen (BAG 13.9.2022 - 1 ABR 22/21).
Darum geht es:
1. Arbeitgeber müssen die gesamte Arbeitszeit aller Beschäftigten erfassen.
2. Das gilt in der Dienststelle und auch im Homeoffice.
3. Der Personalrat bestimmt mit bei der Frage, wie die Arbeitszeit erfasst werden soll (Zeiterfassungssystem). (Quelle: Personalrat)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Baunack, Sebastian
Verfasserangabe: Sebastian Baunack
Jahr: 2022
Übergeordnetes Werk: Der Personalrat
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Beschreibung: H. 11, S. 16 - [17]
Schlagwortketten:
Arbeitgeber / Pflicht / Arbeitszeiterfassung
Personalrat / Mitbestimmung / Arbeitszeiterfassung / System
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Sprache: Deutsch
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss