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Arbeitszeiterfassung

aktueller Stand und offene Fragen
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Verfasser: Bayreuther, Frank (Verfasser)
Verfasserangabe: Prof. Dr. Frank Bayreuther
Jahr: 2024
Arbeit und Recht
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Mit Beschluss v. 13.¿9.¿2022 hat das BAG bekanntlich entschieden, dass der Arbeitgeber nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet ist, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. Der Erste Senat leitet das aus einer unionsrechtskonformen Auslegung von § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG her.
 
1) Ausgangspunkt hierfür ist das weitgehend gleichlautende CCOO-Urteil des EuGH v. 14.¿5.¿2019.
2) Seit diesem sind nunmehr fünf Jahre vergangen, ohne dass der Gesetzgeber die Initiative ergriffen hätte. Das gibt Anlass, im nachfolgenden Beitrag den aktuellen Stand in Sachen Zeiterfassung (hier beschränkt auf das private Arbeitsverhältnis 3) zusammenzutragen. Einen gewissen Schwerpunkt bilden dabei Fragen rund um die Darlegungs- und Beweislast für geleistete Überstunden im Vergütungsprozess. (Quelle: www.bund-verlag.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Bayreuther, Frank (Verfasser)
Verfasserangabe: Prof. Dr. Frank Bayreuther
Jahr: 2024
Übergeordnetes Werk: Arbeit und Recht
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Beschreibung: Heft 5, Seite 190-196
Schlagwörter: Arbeitszeit; Arbeitszeitflexibilisierung; Arbeitszeitflexibilität; Vergütungsprozess; Zeiterfassung; Überstundenprozess
Schlagwortketten:
Arbeitszeiterfassung / Rechtsgrundlage
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Sprache: Deutsch
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss