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Weisungsrecht im öffentlichen Dienst

was der Arbeitgeber alles darf - und was er nicht darf
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Verfasser: Schubert, Michael
Verfasserangabe: Michael Schubert
Jahr: 2011
Der Personalrat
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Arbeitgeber wollen häufig die Tätigkeiten, Arbeitszeiten oder die Arbeitsorte ihrer Arbeitnehmer/innen ändern. Oft weisen sie solche Änderungen einfach an. Das dürfen sie allerdings nur, wenn sie hierfür ein Recht zur Weisung haben.

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Schubert, Michael
Verfasserangabe: Michael Schubert
Jahr: 2011
Übergeordnetes Werk: Der Personalrat
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Beschreibung: H. 2, S. 64-68
Schlagwortketten:
Öffentlicher Dienst / Arbeitgeber / Weisungsrecht
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