Cover von Schnelltests und 3G-Kontrolle als Arbeitszeit? wird in neuem Tab geöffnet

Schnelltests und 3G-Kontrolle als Arbeitszeit?

0 Bewertungen
Verfasser: Fink, Benedikt N.
Verfasserangabe: Benedikt N. Fink
Jahr: 2022
Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes vom 22.11.2021 (BGBl. 2021 I Seite 4906) gelten ab dem 24.11.2021 strengere Regelungen für den Arbeitsplatz. Arbeitnehmer und Arbeitgeber dürfen nur noch dann Zugang zum Betrieb erhalten, wenn sie über einen 3G-Nachweis verfügen, § 28 b I IfSG (s. dazu v. Steinau-Steinrück NZA-Editorial H. 23/2021, S. III). Dies verursacht gerade bei ungeimpften Personen einen erheblichen Aufwand, da diese täglich (bei einem Antigen-Schnelltest) bzw. alle 48 Stunden (bei einem PCR-Test) überprüft werden müssen. Dazu kommen viele spannende rechtliche Fragen in unterschiedlichen Bereichen (ua Datenschutz und Arbeitsrecht). Dabei interessiert für den vorliegenden Aufsatz vor allem die Frage, ob der Zeitraum des Testens und der 3G-Kontrolle Arbeitszeit darstellt. Einige größere Unternehmen wie beispielsweise Volkswagen haben bereits angekündigt, dass die Zeit des Wartens bei der Kontrolle keine Arbeitszeit sei (https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/3g-regel-arbeitsplatz-corona-101.html, Stand: 17.12.2021). Ob dies eine rechtlich zulässige Einschätzung ist, bedarf der Überprüfung. (Quelle: https://beck-online.beck.de)

Bewertungen

0 Bewertungen
0 Bewertungen
0 Bewertungen
0 Bewertungen
0 Bewertungen

Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Fink, Benedikt N.
Verfasserangabe: Benedikt N. Fink
Jahr: 2022
Übergeordnetes Werk: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
opens in new tab
Suche nach dieser Systematik
Suche nach diesem Interessenskreis
Beschreibung: H. 1, S. 1-4
Schlagwortketten:
Arbeitsschutz / 3G-Status / Coronatest / Arbeitszeit / Anrechnung
COVID-19 / Gesetzgebung / Arbeitnehmer / Arbeitszeitfrage
Suche nach dieser Beteiligten Person
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss