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Zählt Rufbereitschaft zur Arbeitszeit?

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Verfasser: Nawrot, Uwe; Klimpe-Auerbach, Wolf
Verfasserangabe: Uwe Nawrot ; Wolf Klimpe-Auerbach
Jahr: 2021
Der Personalrat
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Was gehört grundsätzlich zur Arbeitszeit? Wie sieht es mit der Rufbereitschaft aus, die nach dem derzeitigen deutschen Recht einen Sonderstatus hat? Wie ist zu differenzieren?
Darum geht es
1. Arbeitszeit geht über die Zeit der tatsächlichen Arbeit hinaus.
2. Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft sind ebenfalls Arbeitszeit-Formen.
3. Zu unterscheiden ist jeweils, ob (und wie) diese Zeiten zu vergüten und ob sie mitbestimmungspflichtig sind. (Quelle: Heft)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Nawrot, Uwe; Klimpe-Auerbach, Wolf
Verfasserangabe: Uwe Nawrot ; Wolf Klimpe-Auerbach
Jahr: 2021
Übergeordnetes Werk: Der Personalrat
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Beschreibung: H. 7-8, S. 10-12
Schlagwörter: Arbeitsbereitschaft; Arbeitszeitrichtlinie; Bereitschaftsdienst; Rufbereitschaft
Schlagwortketten:
Arbeitszeit / Vergütung
Arbeitszeit / Arbeitszeiterfassung / Rechtsprechung
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