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Versäumnis der Arbeitszeit

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Verfasser: Pätzel, Enrico
Verfasserangabe: Enrico Pätzel
Jahr: 2020
Der Personalrat
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Personalratsmitglieder nehmen ihr Mandat während ihrer Arbeitszeit wahr. Das mindert ihr bisheriges Einkommen nicht.
Darum geht es:
1. Um ihre Aufgaben wahrnehmen zu können, sind Personalratsmitglieder vom Dienst befreit.
2. Die so versäumte Arbeitszeit mindert nicht ihre Bezüge und ihr Entgelt.
3. Die Höhe der Fortzahlung richtet sich nach den ausgefallenen Bezügen bzw. dem ausgefallenen Entgelt.
(Quelle: Der Personalrat)

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Details

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Verfasserangabe: Enrico Pätzel
Jahr: 2020
Übergeordnetes Werk: Der Personalrat
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Beschreibung: H. 7-8, S. 8 - 12 : Abb.
Schlagwortketten:
Personalratsmitglied / Arbeitszeit / Entgeltzahlung
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