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Arbeitszeit

Schutz auch für Betriebsräte?
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Verfasser: Schulze, Marc-Oliver; Volk, Tatjana; Wolters, Hendrik
Verfasserangabe: Marc-Oliver Schulze ; Tatjana Volk ; Hendrik Wolters
Jahr: 2020
Arbeitsrecht aktuell
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Betriebsräte füllen ein anspruchsvolles Amt aus und übernehmen Verantwortung für ihre Kolleginnen und Kollegen. Damit diese ehrenamtliche Tätigkeit sich nicht negativ auf ihre Vergütung oder Lebensgestaltung auswirkt, sieht das BetrVG Regelungen vor, die Freizeit und berufliches Fortkommen von Betriebsratsmitgliedern sichern. Nach § BETRVG § 37 BETRVG § 37 Absatz II BetrVG ist ein Betriebsratsmitglied ohne Vergütungsminderung im erforderlichen Umfang für die Betriebsratstätigkeit von seiner Arbeitsleistung zu befreien. § BETRVG § 37 BETRVG § 37 Absatz III BetrVG regelt, dass ein Betriebsratsmitglied, das betriebsbedingt Betriebsratstätigkeit außerhalb seiner Arbeitszeit wahrnehmen muss, einen Anspruch auf eine entsprechende bezahlte Freistellung von seiner Arbeitspflicht hat. Allerdings schweigt das BetrVG zu der Frage des arbeitszeitrechtlichen Gesundheitsschutzes von Betriebsräten. Es trifft keine Aussage dazu, ob Betriebsratsarbeit Arbeitszeit im arbeitszeitrechtlichen Sinne ist. (Quelle: https://beck-online.beck.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Schulze, Marc-Oliver; Volk, Tatjana; Wolters, Hendrik
Verfasserangabe: Marc-Oliver Schulze ; Tatjana Volk ; Hendrik Wolters
Jahr: 2020
Übergeordnetes Werk: Arbeitsrecht aktuell
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Beschreibung: H. 12, S. 313-316
Schlagwortketten:
Betriebsrat / Arbeitsrecht / Arbeitsschutz / Arbeitszeit / Gesundheitsschutz
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