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SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ist - abgeschwächt - ab dem 1.10.2022 wieder in Kraft

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Verfasser: Schwede, Joachim
Verfasserangabe: Joachim Schwede
Jahr: 2022
Arbeitsrecht aktuell
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Mit Wirkung ab dem 1.10.2022 ist die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung nach einem Beschluss des Bundeskabinetts vom 31.8.2022 wieder in Kraft. Mit dem Ziel, „das betriebliche Infektionsgeschehen in den bevorstehenden schwierigen Herbst- und Wintermonaten bestmöglich einzudämmen“, ist nach Auffassung des Bundesarbeitsministeriums frühzeitig der Erlass einer Neufassung der am 25.5.2022 ausgelaufenen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung erforderlich. Die Verordnung soll die bereits bewährten Maßnahmen und Instrumente wie betriebsbezogene Kontaktbeschränkungen und Verringerung der Bürobelegung, Hygieneregelungen, Lüftungsverhalten, betriebliche Maskenpflichten, Testangebote sowie arbeitgeberseitige Impfunterstützungen erneut einsetzen, damit die Gesundheit der Beschäftigten wirksam geschützt wird und das betriebliche Infektionsgeschehen insgesamt beherrschbar bleibt. (Quelle: www.beck-online.beck.de)

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Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Schwede, Joachim
Verfasserangabe: Joachim Schwede
Jahr: 2022
Übergeordnetes Werk: Arbeitsrecht aktuell
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Beschreibung: H. 18, S. 448 - 450
Schlagwortketten:
Corona / Arbeitsschutz / Maßnahmen
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Sprache: Deutsch
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