Cover von Arbeitsschutz auch digital wird in neuem Tab geöffnet

Arbeitsschutz auch digital

0 Bewertungen
Verfasser: Schäfer, Thorsten
Verfasserangabe: Thorsten Schäfer
Jahr: 2017
Der Personalrat
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Arbeitgeber dürfen die Beschäftigten auch digital über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit informieren. Dabei sind allerdings klare Regeln zu beachten. - DARUM GEHT ES: 1. Arbeitgeber sind verpflichtet, Beschäftigte über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterrichten. 2. Das kann auch in digitaler Form geschehen, etwa über Vorträge, die am PC angesehen werden. 3. Beim Einführen und der konkreten Ausgestaltung der digitalen Unterweisung hat der Personalrat mitzubestimmen. (Quelle: www.bund-verlag.de)

Bewertungen

0 Bewertungen
0 Bewertungen
0 Bewertungen
0 Bewertungen
0 Bewertungen

Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Schäfer, Thorsten
Verfasserangabe: Thorsten Schäfer
Jahr: 2017
Übergeordnetes Werk: Der Personalrat
opens in new tab
Suche nach dieser Systematik
Suche nach diesem Interessenskreis
Beschreibung: H. 9, S. 22-23 : Abb.
Schlagwortketten:
Unternehmen / Arbeitsschutz / Unterweisung / Arbeitnehmer / Digitale Kommunikation / Digitale Weiterbildung / Digitalerziehung
Suche nach dieser Beteiligten Person
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss