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Zur Absicherung Arbeitsloser bei Arbeitsunfähigkeit
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Verfasserangabe:
Udo Geiger
Jahr:
2015
Mediengruppe:
Unselbst Lit in Zss
Nach § SGB_V § 46 Satz 1 SGB V in seiner bisherigen Fassung entstand der Anspruch auf Krankengeld bei ambulanter Behandlung erst von dem Tag an, der auf den Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit (AU) folgte. Diese Verschiebung des Beginns der Krankengeldzahlung konnte empfindliche Lücken in den Krankenversicherungsschutz reißen: Zum einen hatten Versicherte, die nur einen Arbeitstag arbeitsunfähig waren (beispielsweise wegen einer Chemotherapie oder wegen bestimmter Formen der Dialyse), dadurch generell keinen Anspruch auf Krankengeld, zum anderen verloren Versicherte, deren Mitgliedschaft allein aufgrund des Bezugs von Krankengeld andauerte (§ SGB_V § 192 Abs. SGB_V § 192 Absatz 1 Nr. 2 SGB V), ihren Krankengeldanspruch, wenn sie trotz nahtlos fortbestehender Krankheit nicht für eine nahtlose Feststellung der AU sorgten.
Was zu beachten ist, um bis zum Inkrafttreten der Neuregelungen einen Ausfall des Versicherungsschutzes zu verhindern, soll im folgenden an den für Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen typischen Gefahrensituationen aufgezeigt werden.
(Quelle: Info also)
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Verfasserangabe:
Udo Geiger
Jahr:
2015
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Beschreibung:
H. 4, S. 151 - 154
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