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Geltung des AGG für die betriebliche Altersversorgung

zu den Grundlagen und Grenzen des Gebots der Entgeltgleichheit
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Verfasser: Adomeit, Klaus; Mohr, Jochen
Verfasserangabe: Klaus Adomeit ; Jochen Mohr
Jahr: 2008
Zeitschrift für Arbeitsrecht
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Ein zentraler Anwendungsbereich des arbeitsrechtlichen Diskriminierungsverbots wegen des Geschlechts ist beim Arbeitsentgelt seit vielen Jahren die betriebliche Altersversorgung. Umso erstaunlicher ist es, dass das AGG in seinem § 2 Abs. 2 Satz 2 pauschal bestimmt, für die betriebliche Altersversorgung - in der Sprache des Europarechts für die "betrieblichen Systeme der sozialen Sicherheit" - gelte das Betriebsrentengesetz (BetrAVG). Bereits unmittelbar nach Inkfrafttreten des AGG wurde im Schrifttum diskutiert, ob der Gesetzgeber durch diese Vorschrift - wie der Wortlaut nahelegt - wirklich eine Herausnahme der Betriebsrenten aus dem Anwendungsbereich des AGG bezweckt hat. Mit seinem Urteil vom 11. 12. 2007 nutzte das BAG nunmehr die erste Gelegenheit, um hierzu Stellung zu nehmen. Die Entscheidung enthält grundlegende Ausführungen zum sachlichen, persönlichen und zeitlichen Geltungsbereich des AGG. Sie soll deshalb im Folgenden einer kritischen Würdigung unterzogen werden.

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Details

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Verfasserangabe: Klaus Adomeit ; Jochen Mohr
Jahr: 2008
Übergeordnetes Werk: Zeitschrift für Arbeitsrecht
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Beschreibung: Nr. 4, S. 449 - 473
Schlagwortketten:
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz / Betriebliche Altersversorgung
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