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Das AGG

nicht nur ein "zahnloser Tiger"
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Verfasser: Raif, Alexander
Verfasserangabe: Alexander Raif
Jahr: 2011
Arbeitsrecht aktuell
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Das AGG hat ein hehres Ziel. Es soll nicht mehr und nicht weniger als Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern oder beseitigen (§ 1 AGG). Der erwartete Klageboom ist jedoch ausgeblieben. AGG-Klagen blieben zumeist erfolglos. Neuere Urteile zeigen jedoch, dass Unternehmen das Gesetz nach wie vor nicht auf die leichte Schulter nehmen dürfen. Mit Diskriminierungsklagen ist immer zu rechnen. Ihnen muss auch nicht zwangsläufig der Erfolg versagt sein.

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Raif, Alexander
Verfasserangabe: Alexander Raif
Jahr: 2011
Übergeordnetes Werk: Arbeitsrecht aktuell
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Beschreibung: H. 9, S. 209-212
Schlagwörter: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
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