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Eckpunkte einer Dienstvereinbarung für ein menschenfreundliches E-Government
Worauf unbedingt zu achten ist
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Verfasserangabe:
Benno Biewer
Jahr:
2014
Mediengruppe:
Unselbst Lit in Zss
E-Government steht für eine tiefgreifende Modernisierung der öffentlichen Verwaltung mit weitreichenden Folgen für die Beschäftigten und Bürger. Auf EU-Ebene, Bundes- und Landesebene wurden neue rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen geschaffen, Geschäftsprozesse und Dienstleistungen zu standardisieren, über elektronische Medien zu erbringen und zugänglich zu machen. Am 1.8.2013 ist das E-Government-Gesetz (EGovG) in Kraft getreten (vgl. dazu Biewer, Das E-Government-Gesetz, PersR 11/2013, S. 439-443). Das E-Government-Gesetz).
Mit ihm wurden rechtliche Hindernisse beseitigt und Vorschriften zur rechtssicheren elektronischen Kommunikation und Aktenführung erlassen. Über seinen Geltungsbereich hinaus strahlt es auf die gesamte öffentliche Verwaltung aus. Ein Arsenal neuer Technologien steht bereit und wird zur Anwendung gedrängt. Die Umsetzung steht auf der Agenda von Bund, Ländern und Kommunen. Nachfolgend werden die wichtigsten Eckpunkte einer Dienstvereinbarung für ein menschenfreundliches E-Government skizziert.
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Verfasserangabe:
Benno Biewer
Jahr:
2014
Aufsätze:
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Beschreibung:
H. 1, S. 10 - 16
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