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Gesetzlicher Mindestlohn auch für osteuropäische Pflegehilfen - legale Modelle versus Schwarzmarkt

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Verfasser: Knopp, Lothar
Verfasserangabe: Lothar Knopp
Jahr: 2015
Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Seit 1.1.2015 gilt das deutsche Mindestlohngesetz, das - bis auf wenige Ausnahmen - einen (MIndest-)Bruttolohn von 8,50 Euro/Zeitstunde für Arbeitnehmer vorsieht. Regelungen für den Problemfall "häusliche Plege" durch osteuropäische Pflegehilfen enthält es explizit nicht. Auf Grund der Einbeziehung der Arbeitnehmerentsendung und Arbeitnehmerüberlassung in das gesetzliche Gesamtwerk - Tarifautonomiestärkungsgesetz - ist aber davon auszugehen, dass der gesetzliche Mindestlohn auch für osteuropäische Pflegehilfen in privaten deutschen Haushalten gilt, was die Attraktivität der hier auf dem Markt befindlichen Modelle auf Grund gestiegener Kosten für den deutschen Kunden massiv gefährdet und den Weg in die Schwarzarbeit in diesem Bereich weiter fördert. (Quelle: NZA)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Knopp, Lothar
Verfasserangabe: Lothar Knopp
Jahr: 2015
Übergeordnetes Werk: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
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Beschreibung: H. 14, S. 851 - 853
Schlagwortketten:
Mindestlohn / Ausländische Pflegekräfte
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