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Auswirkungen des Mindestlohngesetzes auf geringfügig Beschäftigte

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Verfasser: Lakies, Thomas
Verfasserangabe: Thomas Lakies
Jahr: 2014
Arbeitsrecht aktuell
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Ab 1.1.2015 haben alle Arbeitnehmer nach dem Mindestlohngesetz Anspruch auf Zahlung eines Arbeitentgelts mindestens i.H.v. 8,50 EUR brutto je Zeitstunde. Auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses oder den Umfang der Arbeitszeit kommt es nicht an. Der Mindestlohn gilt für Teilzeitbeschäftigte ebenso wie für Vollzeitbeschäftigte und deshalb auch für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (auch Mini-Jobs" oder "450-Euro-Jobs" genannt). Bei diesen stellen sich aber in der Praxis besondere Probleme, die in diesem Beitrag dargestellt werden (Quelle: www.beck-online.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Lakies, Thomas
Verfasserangabe: Thomas Lakies
Jahr: 2014
Übergeordnetes Werk: Arbeitsrecht aktuell
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Beschreibung: H. 21, S. [527]-529
Schlagwörter: Mindestlohngesetz; Mindestlohnpolitik
Schlagwortketten:
Mindestlohn / Geringfügige Beschäftigung
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