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Die Rechtform der Arbeitsgemeinschaften nach § 44b SGB II

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Verfasser: Strobel, Brigitte
Verfasserangabe: Brigitte Strobel
Jahr: 2004
NVwZ
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Arbeitslosen- und Sozialhilfe werden ab dem 1.1.2005 zu einer neuen Sozialleistung zusammengeführt; erwerbsfähige Hilfebedürftige erhalten dann nach dem SGB II Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Träger der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind zum einen die Bundesagentur für Arbeit und zum anderen die kreisfreien Städte und Landkreise. Die Aufsplittung der Zuständigkeiten wirft eine Reihe von Fragen hinsichtlich der Zusammenarbeit der beiden Leistungsträger auf. Als Rechtsinstitut für die Zusammenarbeit sieht § 44b SGB II die Arbeitsgemeinschaften vor. Mangels gesetzlicher Vorgabe bestehen erhebliche Unsicherheiten, welche Rechtsformen für die Arbeitsgemeinschaften zur Verfügung stehen. Dies bietet Anlass, die Organisationsmöglichkeiten näher zu beleuchten.

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Strobel, Brigitte
Verfasserangabe: Brigitte Strobel
Jahr: 2004
Übergeordnetes Werk: NVwZ
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Beschreibung: H. 10, S. 1195-1199
Schlagwörter: ARGE; Grundsicherung für Arbeitsuchende; Rechtsform
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