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Brennpunkt Kassenführung

Verschärfung bei der Nutzung elektronischer Aufzeichnungssysteme
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Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Achilles, Gerd
Verfasserangabe: Achilles, Gerd
Medienkennzeichen: PAKETKAUF
Jahr: 2020
Verlag: Nürnberg, Datev e.G.
Reihe: Kompaktwissen für Berater
Mediengruppe: E-Book
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Inhalt

Die Finanzverwaltung macht den Unternehmern keine Vorgaben, mit welchem System die Kassenführung zu organisieren ist. Unternehmern bleibt die Wahl, ihre Kasse manuell oder mittels elektronischer Registrier- oder PC-Kassen zu führen. Dennoch: In bargeldintensiven Unternehmen ist die Verwendung einer Registrier- oder PC-Kasse meist die einzige Alternative. Denn bereits seit dem 01.01.2017 gelten verschärfte Regeln für die Aufzeichnung von Geschäftsvorfällen. So müssen spätestens ab diesem Zeitpunkt sämtliche Geschäftsvorfälle einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und unveränderbar aufgezeichnet werden, soweit im Einzelfall keine Erleichterungen in Betracht kommen. Die Einhaltung der genannten Ordnungsvorschriften für die Kassenführung kann seit dem 01.01.2018 durch unangekündigte Kassen-Nachschauen kontrolliert werden. Auch darauf gilt es, sich vorzubereiten. Zudem sind ab 2020 (Fristverlängerung bis 30.09.2020/Nichtbeanstandungsregelung/BMF-Schreiben vom 06.11.2019) zahlreiche elektronische Aufzeichnungssysteme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) zu schützen. Nur bestimmte Registrierkassen, die nach dem 25.11.2010 und vor dem 01.01.2020 angeschafft wurden, den Anforderungen des BMF-Schreibens vom 26.11.2010 entsprechen und bauartbedingt nicht mit der TSE aufgerüstet werden können, dürfen längstens noch bis 31.12.2022 verwendet werden. Schnell wird erkennbar, dass die Spielregeln zur Aufzeichnung von Geschäftsvorfällen und deren Prüfung durch die Finanzbehörden mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen sukzessive immer weiter verschärft worden sind. Lesen Sie im Kompaktwissen „Brennpunkt Kassenführung" nicht nur, welche Anforderungen aktuell an eine ordnungsmäßige Kassenführung gestellt werden. Sie erfahren auch, was ab 2020 auf die Unternehmer zukommt. So unterstützen Sie Ihre Mandanten dabei, die Kassenführung GoBD-konform einzurichten, um Probleme bei kommenden Betriebsprüfungen oder Nachschauen zu vermeiden.

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Achilles, Gerd
Verfasserangabe: Achilles, Gerd
Medienkennzeichen: PAKETKAUF
Jahr: 2020
Verlag: Nürnberg, Datev e.G.
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Beschreibung: 2. Auflage, 84 S.
Reihe: Kompaktwissen für Berater
Beteiligte Personen: Suche nach dieser Beteiligten Person DATEV eG
Mediengruppe: E-Book