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Arbeitsverdichtung oft ohne Personalrat

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Verfasser: Baden, Eberhard
Verfasserangabe: Eberhard Baden
Jahr: 2016
Der Personalrat
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung müssen vom Personalrat mitbestimmt werden. Doch die Rechtsprechung schränkt das ein. Die Mitbestimmung wird so ausgehebelt.
Darum geht es:
1. Den Beschäftigten im öffentlichen Dienst wird immer mehr Arbeitsleistung abverlangt. Das bedeutet in vielen Fällen eine kaum noch zu bewältigende Arbeitsverdichtung.
2. Um die Beschäftigten vor Überlastungen zu schützen, hat der Personalrat bei Hebungen der Arbeitsleistung (grundsätzlich) mitzubestimmen.
3. Die Rechtsprechung hat die Mitbestimmung bei Arbeitsverdichtungen allerdings sehr stark eingeschränkt. Trotz geänderter Gesetzeslage gilt das auch in Nordrhein-Westfalen fort. (Quelle: www.bund-verlag.de)
 

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Baden, Eberhard
Verfasserangabe: Eberhard Baden
Jahr: 2016
Übergeordnetes Werk: Der Personalrat
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Beschreibung: H. 4, S. 24 - 28 : Abb.
Schlagwortketten:
Öffentlicher Dienst / Beschäftigte / Arbeitsleistung / Arbeitsverdichtung / Überlastung
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